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Amtliche Beschilderung im UNESCO-Biosphärenreservat Thüringer Wald aktualisiert

Zonierung und Außengrenze im Landkreis Hildburghausen
Seit Mitte des Jahres wurde im UNESCO-Biosphärenreservat Thüringer Wald die amtliche Beschilderung im Landkreis Hildburghausen aktualisiert. Diese umfasst die Kennzeichnung der Außengrenzen sowie der Kern-und Pflegezonen. Im letzten Jahr erfolgte bereits die Markierung der Gebiete der Stadt Suhl und Oberhof. In Abstimmung mit ThüringenForst AöR und der Unteren Naturschutzbehörde wurden insgesamt rund 200 Schilder neu aufgestellt und 20 Standorte abgebaut.

„Mit der Erweiterung des Biosphärenreservats und dem Inkrafttreten der Verordnung im Jahr 2016 sind insgesamt Änderungen im Verlauf der Außengrenze und der Abgrenzung der verschiedenen Zonen verbunden. Das Biosphärenreservat wurde 2016 von 17.000 ha auf 33.700 ha mittels eines regional abgestimmten Prozesses erweitert. Die Erweiterung war eine Grundvoraussetzung der UNESCO zum Fortbestand und zur weiteren inhaltlichen Entwicklung des Biosphärenreservats. Mit einem Flächenanteil von 3,1 % Kernzone sowie 23,6 % Pflegezone erfüllt das Biosphärenreservat diese Vorgaben. Die amtliche Beschilderung entsprechend §12 des Thüringer Naturschutzgesetzes macht die Zonierung nun auch nach außen sichtbar“, so Doreen Blau, Referentin für Regionalentwicklung im Biosphärenreservat.

Die Standorte der amtlichen Schilder entlang der Außengrenze sowie für die Pflege- und Kernzonen wurden mit den Forstämtern Schönbrunn, Frauenwald und Neuhaus sowie der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Hildburghausen abgestimmt. Im Wald befinden sich die Standorte im Eigentum von Thüringen Forst. Im Offenlandbereich erfolgte eine Beteiligung der Grundstückseigentümer über die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Hildburghausen. Die neuen amtlichen Schilder sollen Einheimische und Besucher auf die besondere Region hinweisen und die verschiedenen Zonen kennzeichnen.

Für 2025 ist die Ergänzung der Amtlichen Beschilderung im Ilm-Kreis geplant.

Hintergrund:

Zonierung - Eine Besonderheit in Biosphärenreservaten

Biosphärenreservate gliedern sich, abgestuft nach dem Einfluss des Menschen in drei Zonen: Kernzone, Pflegezone und Entwicklungszone. Entsprechend den internationalen Leitlinien für das Weltnetz der Biosphärenreservate sind diese Zonen auszuweisen. Mit der Zonierung ist keine Rangfolge der Wertigkeit verbunden - jede Zone hat eigenständige Aufgaben zu erfüllen. 

Kernzonen (3,1% der Fläche) - Natur Natur sein lassen

In den Kernzonen soll sich die Natur ungestört entwickeln. Diese Gebiete bleiben also von wirtschaftlicher Nutzung unbeeinflusst. Es handelt es sich meist um Bereiche mit seltenen Lebensräumen, die besonderen Schutz brauchen. Daher sind hier nur ausgewählte Teile für Forschungsaufgaben und für Bildungsprojekte zugänglich. Kernzonen müssen mindestens 3% der Gesamtfläche einnehmen. 

Pflegezonen (23,56% der Fläche) - Kulturlandschaften erhalten

In der Pflegezone steht eine pflegliche und naturschonende Bewirtschaftung der Wälder und Wiesen im Vordergrund. So soll der Lebensraum seltener Tiere und Pflanzen erhalten und gesichert werden. Die Pflegezone soll die Kernzone in ihren Funktionen unterstützen. Ziel ist es vor allem, Kulturlandschaften zu erhalten. Auch sanfte Erholung wie Wandern, Radfahren und Skilanglauf sind möglich.

Entwicklungszone (73,34% der Fläche) - Umsetzung modellhafter nachhaltiger Projekte

Den größten Teil des Gebiets nimmt die Entwicklungszone ein. Dies ist der wichtigste Bereich für die nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung. Hier befinden sich forst- und landwirtschaftlich genutzte Flächen, Siedlungen sowie der Großteil der Infrastruktur. Die hier lebenden und arbeitenden Menschen werden in die Umsetzung dieser nachhaltigen Ziele einbezogen. 

Beschilderung eine der Pflegezonen in Langenbach in der Gemeinde Schleusegrund: Foto. C. Sittig- Schubert
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